Förderberechtigt sind folgende Antragsteller unabhängig des Alters:
√ Eigentümer oder Mieter (nach vorheriger Zustimmung des Eigentümers) einer Wohnung oder einem Ein-/Zweifamilienhaus mit max. 2 Wohneinheiten
√ Ersterwerber einer sanierten Wohnung oder eines sanierten Ein-/Zweifamilienhauses
√ aus Privatpersonen bestehende Wohnungseigentümergemeinschaften
√ Weitere Träger von Investitionsmaßnahmen wie Wohnungs-unternehmen/-genossenschaften, Bauträger, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (in der erweiterten Kreditförderung)